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Betzenstein-Plech

Flächennutzungsplan der Stadt Bayreuth


Der letzte Flächennutzungsplan war seit April 1978 gültig. Er sollte alle 10 – 15 Jahre „grundlegend überarbeitet“ werden. Am 8.6.1990 stellte Korn als Stadtrat einen entsprechenden Antrag.
18.6.1996: Beschluss des Stadtrats, den Flächennutzungsplan neu aufzustellen.
Dezember 2002: 1. Entwurf – November 2005 2. Entwurf – November 2006 3. Entwurf – Juli 2007 verbesserter 3. Entwurf – 23.4.2008 Verabschiedung.

Hier unsere damalige Stellungnahme:

Stellungnahme der Kreisgruppe Bayreuth des Bundes Naturschutz in Bayern e. V. zum 2. Entwurf des neuen Flächennutzungsplanes

A. Siedlungsentwicklung und Landschaftsschutz

I. Geplante Wohngebiete bei Aichig

Im Entwurf des neuen Flächennutzungsplanes vom November 2005 sind 2 Allgemeine Wohngebiete vorgesehen in Aichig Nordost bei Bauernhöfen von 12,67 ha und in Aichig Südost gegenüber von 4,66 ha, zusammen 17,33 ha.

Der Bund Naturschutz fordert die Streichung dieser Wohngebiete im Flächen­nutzungsplan.

Begründung:

1. Die beiden Wohngebiete liegen voll im Landschaftsschutzgebiet "Oberes Rot­maintal". In der zugehörigen Verordnung heißt es

in §  3: "Zweck des Landschaftsschutzgebietes ist es, 1. einen landschaftlich wertvollen Abschnitt des Rotmaintales vor Veränderungen zu bewahren..."

in § 4 :"Im Landschaftsschutzgebiet sind alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern oder dem besonderen Schutzzweck (§ 3) zuwiderlaufen..."

in § 7: "(1) Von dem Verbot des § 4 kann gemäß Art. 49 BayNatSchG im Einzelfall Befreiung erteilt werden, wenn 1. überwiegend Gründe des öffentlichen Wohles eine Befreiung erfordern..."

Im vorliegenden Fall ist Befreiung nach § 7 nicht anwendbar.
Begründung:

Die Stadt legt die Einwohnerzahl vom 31.12.03 von 74502 zugrunde. Am 31.12. 05 gab es in Bayreuth 73794 Einwohner.

Sie prognostiziert für 2020 einen Bedarf von 134,1 ha Wohnbaufläche, die abgedeckt werden soll durch 87,31 ha Neuausweisungen und durch Rückgriff auf 75 % der Baulücken = 46,79 ha (z.B noch nicht bebaute Flächen bei der Hohlmühle).

Die 134,1 ha ergeben sich aus

a) 2717 Wohneinheiten "Auflockerungsbedarf", entspricht 97 ha.
Man nimmt an, dass der vorhandene Wohnraum von immer weniger   Men­schen genutzt wird.

Einwand: Nicht berücksichtigt ist, dass bereits bei steigender Tendenz
junge Familien in Wohnungen und Häuser einziehen, die vorher nach Aus­zug der Kinder nur von einer Witwe oder einem alten Ehepaar bewohnt waren.

b) 892 Wohneinheiten "Neubedarf", entspricht 31,8 ha.

Einwand: Die Stadt rechnet im Jahr 2020 mit einer Bevölkerungszahl von 77000. Diese Zahl ist keine Prognosezahl, sondern eine "Bevölkerungszielzahl", das heißt   eine unrealistische Wunschzahl. Laut Prof. Dr. Jörg Maier ist "unter den jetzigen Bedingungen davon auszugehen, dass bis zum Jahr 2 015 die Einwohnerzahl in der Stadt Bayreuth von derzeit rund 74000 auf 67000 bis 65000 zurückgehen wird. "Das ist die Realität", so der Lehrstuhlinhaber" (NK vom 30.12.05).


c) 150 Wohneinheiten "Ersatzbedarf" entspricht 5,3 ha.


Fazit:
Der von der Stadt zugrunde gelegte Bedarf von 87,31 ha Neuausweisungen ist unrealistisch.


Wir erinnern daran, dass Oberbürgermeister Dr. Dieter Mronz bei der Einweihung von 14 ha Bauland bei der Hohlmühle geäußert hat: "Groß genug also, um den Bedarf an Grundstücken für Einfamilien- und Doppelhäuser in den nächsten Jahren zu decken" (NK vom 28 .11.03).

Dass davon 17,33 ha in einem Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden sollen, ist eine Provokation.

Ein Privatmann darf in diesem Landschaftsschutzgebiet ohne Erlaubnis nicht bauen, graben, aufschütten, ablagern, einzäunen, Schilder aufstellen, Boote lagern, zelten, Feuer anmachen usw. , dem einen der beiden betroffenen Bauern wurde verboten, eine Scheune zu bauen. Die Stadt darf alles?!

2. Die vorgesehenen Wohngebiete bedrohen die Existenz zweier Bauernhöfe. Der Bund Naturschutz verweist darauf, dass unsere Kulturlandschaft von Bauern ge­schaffen und nur durch Bauern zu erhalten ist. Dass die Bayreuth umgebende Landschaft anders als in der ehemaligen DDR oder im Egerland besonders vielge­staltig und reizvoll ist, verdanken wir bäuerlichen Betrieben von der Art, wie sie jetzt mit den Höfen Freiberger und Oetterer betroffen sind.

Auf S. 83 des Entwurfs des FlNPl heißt es: "Es ist notwendig, die Landwirtschaftsflächen als erlebnisreiche und vielfältige Kulturlandschaft zu erhalten und zu entwickeln."... Es wird angestrebt, die zukünftige Siedlung­entwicklung mit dem Ziel des Erhalts einer funktions- und leistungsfähigen bäuerlichen Landwirtschaft zu vereinen." ... "Dies verlangt ... die Berücksich­tigung der Auswirkungen auf die jeweiligen landwirtschaftlichen Betriebe."

Fazit:

Wir stimmen diesen Ausführungen im Entwurf des FlNPl voll zu und verlangen auch aus diesem Grund die Streichung der bei Aichig vorgesehenen Wohngebiete.


II. Geplante Herausnahme von Flächen aus der Verordnung zum Land­schaftsschutzgebiet "Oberes Rotmaintal"

Um die Illegalität der Wohngebietsausweisungen bei Aichig zu beseitigen, will die Stadt "paral.lel Verfahren zur Änderung der Landschaftsschutzgebiets­verordnung" einleiten (Entwurf zum LSG S. 122).

Der Bund Naturschutz lehnt eine Herausnahme von Flächen östlich der B22 strikt ab. Die Herausnahme der Restfläche westlich der B 22 kann hingenommen werden, weil diese Fläche durch den Bau der B 22 neu mit überdimensionierter Kreuzung weitgehend entwertet wird. Eine Bebauung lehnen wir, wie unter I. dargestellt, ab.

Wir verweisen auf die seit Jahren von der Stadt gegen das Landschaftsschutz­gebiet "Oberes Rotmaintal" geführten Angriffe und bitten, diese Politik einzustellen.

Begründung: Geplanter Rotmainspeicher oberhalb der Schlehenmühle; Gewerbegebiet Wolfsbach (das Gelände war zeitweise innerhalb des Schutzgebietes): Bau der B 22 neu; geplante Wohngebiete bei Aichig; Beschluss vom 18. 12. 1996, die Mainaue oberhalb der Eremitage mit einer Straße zu durchqueren, am 30.4.1977 einstimmig zurückgenommen; 1990 geplanter Parkplatz von 1,2 ha an der Röth.

III. Der Bund Naturschutz empfiehlt, durch geeignete Förderprojekte Anreize zu schaffen, dass ungenutzter Wohnraum in der Innenstadt bewohnt und so die Innenstadt belebt wird.

 

B Verkehr

I. Verkehrsentwicklungsplan 2005

Für das Jahr 2020 wird eine Zunahme des motorisierten Verkehrs im Stadtgebiet von Bayreuth von rd. 12,5 `j, prognostiziert (S. 10).

Diese Zahl ist unrealistisch.

Begründung: Die Prognose legt Neuausweisungen von Wohngebieten von rund 100 ha zugrunde. Diese Zahl ist offensichtlich dem 1. Entwurf zum neuen Flächennutzungsplan vom Dezember 2002 entnommen, wo auf S. 54 ein Bedarf von Neuausweisungen von 192 - 86 = 106 ha berechnet wurde, wobei diese Zähl auf der völlig utopischen Bevölkerungszielzahl von 80000 Einwohnern basiert (S.52).

Im Übrigen erwarten wir in Übereinstimmung mit dem Verkehrsclub Deutschland von einem Verkehrsgutachten, dass es Wege aufzeigt, wie verhindert werden kann, dass Prognosen zu Verkehrszunahmen eintreten.

II. Wunauspange

Der Bund Naturschutz lehnt die Wunauspange ab und verlangt die Aufhebung des Stadtratsbeschlusses vom 26. 10. 2000.

Begründung:

1.  Sie ist als Zufahrt zur Lohengrintherme unnötig.

2. Sie bringt keinen zu berücksichtigenden Entlastungseffekt: Auf der Kemnather Str.- Königsallee ändert sich nichts.

Der Eremitenhof wird zusätzlich belastet durch den Verkehr über die Ochsenhut zum Industriegebiet.

Entlastet wird lediglich das Stück der Königsallee von der Rollwenzelei zur Abzweigung nach Seulbitz, das keiner Entlastung bedarf.

3. Es wird also ohne Not freies der Erholung dienendes Gelände in der Nähe der Eremitage durchschnitten.

Auf Seite 86 des Entwurfes zum FlNPl wird den "Sichtbeziehungen von und zur Eremitage "kulturhistorische Bedeutung" zuerkannt, die eine Aufforstung problematisch erscheinen lassen. Ist eine Straße nicht noch störender?

4. Im Übrigen sind die veranschlagten Kosten von 6,5 Mio. DM (2,5 Mio DM für die Stadt) wegen der Bahnunterführung unverhältnismäßig hoch.

III. Südtangente


1. Durchschneidung bzw. Beeinträchtigung des Studentenwaldes

Der Bund Naturschutz lehnt eine Durchschneidung und jede Beeinträchtigung des Studentenwaldes strikt ab. Die Südtangente ist zu streichen. Mit Empörung stellen wir fest, dass im Plan des Entwurfes zum FlNPl die Trasse eingezeichnet ist, die den Studentenwald in brutalster Weise in der Mitte durchschneidet. Sie wurde 1959 vom Verkehrsplaner Schubert vorgeschlagen, aber bis zum 29.1. 2003 zu keinem Zeitpunkt von irgend jemandem akzeptiert.

Begründung:

Durch die Trasse würde ein Erholungsgebiet, das durch seine Stadtnähe, durch die Anbindung über den Röhrenseepark und durch die Fortsetzung ins freie Gelände bis hin zum Sophienberg einzigartiges ist, im Kern zerstört.

Wir verweisen hierzu auf das 1975 gültige Landesentwicklungsprogramm, Teil C, Region 5.11. Fachliche regionale Ziele 1.1.2: "Die Naherholungsgebiete am Stadtrand von Bayreuth und Hof sollen ungeschmälert erhalten werden." In der Erläuterung dazu wird der Bayreuther Studentenwald ausdrücklich als "besonders schützenswertes" "wertvolles Naherholungsgebiet" genannt.

Wir verweisen ferner auf Teil Anlage "Geschichte der Südtangente".

2. Die Südtangente insgesamt

Der Bund Naturschutz lehnt die Südtangente insgesamt strikt ab. Sie ist im FlNPl zu streichen

Begründung:

Bereits 1986 hat Oberbürgermeister Wild laut NK vom 17.4.1986 Zweifel an ihrer Notwendigkeit geäußert: "Angesichts dieser Lage hat man nach Meinung des Oberbürgermeisters genug Zeit, erst zu überprüfen, ob später der Bau dieser südlichen Entlastungsstraße überhaupt noch notwendig erscheinen wird."

Seit der ersten Planung 1959 hat sich in 46 Jahren durch die tägliche Praxis gezeigt, dass diese Trasse nicht nötig ist. Die wenigen Autos, die von Eckersdorf kommend zur Autobahnausfahrt Süd wollen, können bequem über die Bismarck- und Universitätsstraße fahren.

Die im Entwurf zum FlNPl angeführte "Verbesserung der verkehrlichen Anbindung der Gewerbegebiete im Bereich Glocke sowie eine Entlastung des innerstädtischen Ringes und der Thiergärtner Straße" (S.90) rechtfertigen diesen Eingriff in keiner Weise.

C Gewässer

Die im neuen Gewässerentwicklungsplan für Bayreuth vorgestellten Maß­nahmen sollten zügig umgesetzt werden.

Zusätzlich schlagen wir vor:

In der Altstadt zwischen dem Telekomgelände (jetzt Waldorfschule) und dem Grundstück Adolf-Wächter-Straße 7 (Flurnummer 2990/2) sollte ein Weiher an­gelegt werden.

Begründung:

1. Auf dieser sumpfigen Brachfläche ( Flurnummer 2983 / 3, in städtischem Besitz, daneben Nr. 2986/1) befand sich früher ein Weiher, der so genannte Schrammsweiher. Es würde also einer der vielen im Stadtgebiet verloren gegangenen Weiher wiederhergestellt.

2. Dieser Weiher könnte das Dachwasser der umliegenden Gebäude, vor allem der Herdbuchgesellschaft und landwirtschaftlichen Berufsschule aufnehmen und so die geplante Erweiterung des Kanals überflüssig machen.

3. Als Überlauf steht der Graben entlang der ehemaligen Bahnlinie (FL-Nr. 3329/9) zur Verfügung. Im Bereich des ehemaligen Altstadtbahnhofes sollte dieser hässliche, mit Abfällen bedeckte Graben (FL-Nr. 3329/4) erweitert, aufgestaut und zur Wasserrückhaltung mit Überlauf zum Mistelbach verwendet werden.

Bayreuth, den 30. 1. 2006

Helmut Korn, 1. Vorsitzender der Kreisgruppe Bayreuth des Bundes Naturschutz