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Betzenstein-Plech

Die wichtigsten Gütesiegel

Lebensmittel

Quellen: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
https://www.vis.bayern.de/recht/grundlagen/guetesiegel_liste.htm#lebensmittel



Mehr siehe VIS-Artikel   Öko-Lebensmittel

EU-Bio-Logo

Das EU-Bio-Logo ist für alle verpackten Bioprodukte verpflichtend vorgeschrieben, die in der Europäischen Union hergestellt werden.

Neben dem EU-Logo können zusätzlich nationale Zeichen, wie z.B. das deutsche Bio-Siegel, verwendet werden.

Herausgeber des EU-Bio-Logos ist die Europäische Union. In Deutschland vergeben die staatlich zugelassenen Kontrollstellen das Label an die Betriebe. Mindestens einmal jährlich wird jeder Labelnehmer von einer unabhängigen und staatlich anerkannten Kontrollstelle kontrolliert. Die Kontrollstellen in Deutschland sind private Unternehmen, die von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zugelassen und von den Kontrollbehörden der Bundesländer überwacht werden.


Mehr siehe VIS-Artikel  Öko-Lebensmittel

Bio-Siegel

Das Bio-Siegel kennzeichnet seit dem Jahr 2001 Produkte aus kontrolliert biologischem Anbau (kbA) innerhalb Deutschlands.

Es gelten dieselben Kriterien, wie für das EU-Bio-Logo.

Der Aufdruck des Bio-Siegels ist freiwillig. Es kann zusätzlich zum EU-Bio-Siegel verwendet werden. Dann genügt es, zu jedem angemeldeten Produkt ein Musteretikett mit dem Bio-Siegel und der Nummer der Kontrollstelle, die den letzten Aufbereitungsschritt zertifziert hat, an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zu senden.

Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs müssen beispielsweise zu mindestens 95 Prozent aus ökologischem Landbau stammen. Nur Erzeuger sowie Verarbeitungs- und Importunternehmen, die den Anforderungen der Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau gerecht werden und sich den vorgeschriebenen Kontrollen unterziehen, sind berechtigt, ihre Produkte unter den Bezeichnungen „Bio“ oder „Öko“ zu verkaufen.

Biobetriebe werden in Deutschland von staatlich zugelassenen privaten Kontrollstellen überprüft. Die Kontrollstellen werden von Landesbehörden überwacht. Einzelheiten in Bezug auf die Gestaltung und Verwendung des Bio-Siegels sind in der Öko-Kennzeichenverordnung geregelt.

Zeicheninhaber und Herausgeber des Bio-Siegels ist das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).


www.bioland.de

Bioland

Das Bioland-Label kennzeichnet Erzeugnisse aus organisch-biologischer Landwirtschaft.

Bioland ist einer der führenden ökologischen Anbauverbände in Deutschland. Ihm gehören über 6.000 Erzeugerbetriebe und darüber hinaus noch über 1.000 Partnerbetriebe an.Besonderes Anliegen ist die Pflege des Bodens und die Erhaltung der langfristigen Bodenfruchtbarkeit. Die ökologische Wirtschaftsweise basiert auf einer Kreislaufwirtschaft ohne synthetische Pestizide und chemisch-synthetische Dünger. Die Tiere werden artgerecht gehalten und die Lebensmittel schonend verarbeitet.

Die Richtlinien gehen über die gesetzlich vorgeschriebenen EU-Kriterien hinaus.

Bioland-Vertragspartner schließen mit Bioland einen Kooperationsvertrag ab und verpflichten sich damit zur Einhaltung der Bioland-Kriterien. Diese setzen den Standard für das EU-Bio-Logo voraus, gehen aber mit eigenen Richtlinien weit darüber hinaus. Unter anderem müssen die Betriebe eine Kreislaufwirtschaft installieren und strenge Vorgaben bei Düngung und Pflanzenschutz erfüllen. Die Betriebe werden mindestens einmal jährlich von staatlich anerkannten, unabhängigen Kontrollstellen geprüft. Futtermittel werden viermal im Jahr kontrolliert. Außerdem werden zehn bis zwanzig Prozent der Betriebe jährlich stichprobenartig zusätzlich überprüft.


www.demeter.de

Demeter

Demeter ist einer der größten Öko-Anbauverbände Deutschlands. Labelinhaber ist der Forschungsring für Biologisch-Dynamische Wirtschaftsweise e. V. Er hat den Demeter e. V. mit dem Schutz der eingetragenen Demeter-Marken beauftragt.

Alle zur Förderung der biologisch-dynamischen Landwirtschaft in Deutschland tätigen Vereinigungen und Einrichtungen sowie Einzelpersonen können Mitglied im Verein werden.

Ziel des Labels ist, die biologisch-dynamische Wirtschaftsweise, die auf Rudolf Steiner, den Begründer der Anthroposophie, zurückgeht, zu fördern und zu verbreiten. Biologisch-dynamisch bedeutet, dass ein landwirtschaftlicher Betrieb als Organismus angesehen wird, der seine eigene Charakteristik hat. Dabei werden bestimmte Präparate verwendet, die mit sogenannten kosmischen Rhythmen des Mondes und der Planeten in Verbindung stehen sollen.

Demeter-Vertragspartner schließen mit dem Demeter e. V. einen Vertrag ab und verpflichten sich damit zur Einhaltung der Demeter-Kriterien. Diese setzen den Standard für das EU-Bio-Siegel voraus, gehen aber mit eigenen Richtlinien weit darüber hinaus. Unter anderem müssen die Betriebe eine Kreislaufwirtschaft installieren, eine biologisch-dynamische Wirtschaftsweise betreiben, Tiere halten und mindestens zehn Prozent Biodiversitätsflächen vorhalten.

Die Betriebe werden mindestens einmal jährlich durch staatlich anerkannte, unabhängige Kontrollstellen geprüft. Zusätzlich müssen die Betriebe jährlich an Entwicklungsgesprächen und an verschiedenen Arbeitskreisen teilnehmen.


www.naturland.de

Naturland

Naturland ist ein Anbauverband für ökologischen Landbau der als basisdemokratischer Bauernverband und Verein organisiert ist. Er wurde 1982 mit dem Ziel gegründet, den ökologischen Landbau weltweit zu fördern. Inzwischen ist Naturland eine der bedeutendsten Organisationen des ökologischen Landbaus weltweit.

Ziel des Labels ist es, bei Anbau und Verarbeitung von Nahrungsmitteln hohe ökologische Standards zu setzen und dabei auch soziale Aspekte, wie den Ausschluss von Kinderarbeit oder die Wahrung der Menschenrechte, zu berücksichtigen.

Die Kriterien des Naturland-Labels setzen die Einhaltung der Standards für das EU-Bio-Logo voraus, gehen aber mit eigenen Richtlinien weit darüber hinaus (Kreislaufwirtschaft, strengere Vorgaben bei Düngung, Tierbesatz, etc.).

Die sogenannte Anerkennungskommission von Naturland entscheidet auf Grundlage von unabhängigen Kontrollberichten über die Zertifizierung. Diese Berichte werden von staatlich anerkannten Kontrollstellen verfasst. Nach einer jährlichen Überprüfung kann die Zertifizierung verlängert werden.

Die Richtlinien für die Labelvergabe erarbeitet die sogenannte Richtlinienkommission. Sie setzt sich aus Fachleuten wie beispielsweise Wissenschaftlern, Landwirten und Verbrauchern zusammen. Eine Delegiertenversammlung aus Mitgliedervertretern von Naturland wählt die Mitglieder beider Kommissionen und verabschiedet die Richtlinien.


www.msc.org

Marine Stewardship Council (MSC)

Das MSC-Label kennzeichnet Fisch und Meeresfrüchte. Es zielt darauf ab, verantwortungsbewusste und umweltfreundliche Fischerei zu fördern, und damit die Überfischung und Zerstörung mariner Ökosysteme durch umweltschädliche Fischereimethoden zu verhindern.

Labelinhaber ist der Marine Stewardship Council (MSC), eine international tätige, gemeinnützige Organisation, die Standards für einen nachhaltigen Fischfang aufgestellt hat. Er setzt sich zusammen aus Vertretern von Umweltverbänden, Wissenschaftlern, der Fischwirtschaft, der Industrie und dem Handel.

Die Zertifizierung der Fischereien erfolgt durch Zertifizierungsorganisationen, welche durch ASI, eine unabhängige Akkreditierungsorganisation, akkreditiert sind. Sie können den Fischereien nach einem umfassenden Prüfprozess eine nachhaltige Wirtschaftsweise bescheinigen.

Grundlage für die Zertifizierung sind die MSC-Prinzipien bzw. -Kriterien.

Laufende Kontrollen, ob die Kriterien des MSC-Standards eingehalten werden, finden mindestens einmal jährlich statt. Die Arbeit der Zertifizierungsorganisationen wird durch ASI und die unterschiedlichen Interessengruppen kontrolliert. Der MSC kann dem Labelnehmer bei Verstößen gegen die Kriterien das Label wieder entziehen.Soziale Gesichtspunkte spielen für die Zeichenvergabe nur eine untergeordnete Rolle.


Mehr siehe VIS-Artikel  Fairer Handel bei Lebensmitteln

Fairtrade-Siegel

Das Fairtrade-Siegel kennzeichnet Produkte aus Fairem Handel, u. a. Lebensmittel wie Kaffee, Schokolade, Zucker oder Bananen.Die Produkte finden Verbraucher in Supermärkten, Bioläden, Kaufhäusern, Drogeriemärkten sowie in Weltläden.

Der Umsatz mit Fairtrade Produkten betrug im Jahr 2015 laut TransFair fast eine Milliarde Euro.

Das seit 1992 vergebene Fairtrade-Label kennzeichnet Produkte aus fairem Handel, der vor allem menschenwürdige Lebens- und Arbeitsbedingungen für die Arbeiter, aber auch eine umweltverträgliche Produktion unterstützen soll.

Labelinhaber ist der Dachverband FLO e. V. (Fairtrade Labelling Organizations International). Er entwickelt die Kriterien für den Fairen Handel. Nationale Siegelorganisationen, wie TransFair e. V. in Deutschland, die Mitglied im Dachverband sind, vermarkten und vergeben das Fairtrade-Siegel.

TransFair e. V. wird von über 30 Mitgliedsorganisationen und Förderern aus Bereichen wie Entwicklungszusammenarbeit, Kirche, Umwelt, Sozialarbeit und Verbraucherschutz getragen, unter anderem von der Verbraucherinitiative e. V. Nationale Labelorganisationen, wie TransFair e. V. in Deutschland, schließen in ihren Ländern Lizenzverträge mit Unternehmen ab, die dann unter Einhaltung der Fairtrade-Standards das Fairtrade-Siegel auf ihren Produkten abbilden dürfen.

Bei den Produktgruppen, die den Lebensmittelanbau betreffen, erhalten die Produzenten einen sogenannten Fairtrade-Mindestpreis. Für biologischen Anbau erhalten sie zusätzlich einen Aufschlag, der die höheren Kosten der Bioproduktion berücksichtigt und einen Anreiz für die Umstellung auf Biozertifizierung beziehungsweise deren Aufrechterhaltung darstellt. Darüber hinaus wird eine Fairtrade-Prämie gezahlt, die es den Produzentenorganisationen ermöglichen soll, Projekte zur wirtschaftlichen Weiterentwicklung und soziale Projekte umzusetzen. Die Bauern müssen zudem umweltschonend wirtschaften. Der Einsatz von Gentechnik ist verboten. Eine Liste verbotener Substanzen regelt, welche Pestizide eingesetzt werden dürfen. Zusätzlich müssen die Arbeiter unter anderem Mindestlöhne erhalten, soziale Grundrechte genießen und Gewerkschaften bilden können. Illegale Kinderarbeit muss ausgeschlossen werden und der Gesundheitsschutz der Arbeiter muss gewährleistet sein.

Die Zertifizierungsgesellschaft FLO-CERT beauftragt Inspekteure, die vor Ort überprüfen, ob bei Produzenten - zumeist Kooperativen - und Händlern die Fairtrade-Standards eingehalten werden und die sozialen, ökonomischen und ökologischen Kriterien erfüllt sind. Die Inspekteure kontrollieren auch, ob die Produzentenorganisationen den festgelegten Mindestpreis für ihre Produkte und die Fairtrade-Prämie ausgezahlt bekommen.


www.rainforest-alliance.org/de

Rainforest Alliance

Ziel des Standards ist, landwirtschaftliche Betriebe dabei zu unterstützen, sich kontinuierlich in Richtung einer nachhaltigen Produktion zu entwickeln. Übergeordnete Ziele sind eine gesunde Umwelt, soziale Gerechtigkeit und die wirtschaftliche Lebensfähigkeit der Unternehmen.

Labelgeber ist die Rainforest Alliance. Dabei handelt es sich um eine unabhängige Umweltorganisation mit Sitz in den USA. Sie ist Mitglied im Sustainable Agriculture Network (SAN), das verschiedene Umweltorganisationen verbindet und einen Standard für nachhaltige Landwirtschaft entwickelt hat. Auf Grundlage dieses Standards vergibt die Rainforest Alliance das Label.

Auf Produkten darf das Label verwendet werden, wenn sie mindestens 30 Prozent zertifizierte Zutaten enthalten. Bei einem Anteil von 30 bis 90 Prozent muss der prozentuale Anteil zertifizierter Zutaten vermerkt sein. Produkte, die 90 Prozent und mehr zertifizierte Zutaten enthalten, müssen diese Angabe nicht enthalten.

Um das Rainforest Alliance Certified-Zertifikat zu erhalten, müssen sich die Betriebe durch eine unabhängige, international anerkannte Organisation, die Sustainable Farm Certification International, überprüfen lassen. Dabei wird jährlich vor Ort geprüft, ob die zehn Grundprinzipien des Standards eingehalten werden. Sie enthalten 99 einzelne Kriterien. Um zertifiziert zu werden, muss der Betrieb mindestens 50 Prozent der Kriterien eines jeden Prinzips und 80 Prozent aller Kriterien erfüllen. 15 sogenannte kritische Kriterien müssen auf jeden Fall erfüllt werden, zum Beispiel zur Rückverfolgbarkeit der Waren oder bestimmte soziale Bedingungen bei der Produktion.

Setzt eine Farm die Kriterien des Standards nicht ausreichend um, so werden ihr Sanktionen auferlegt.