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Mager- und Trockenrasen


Beschreibung der Biotopart: "Mager- und Trockenrasen"
 

Schutz der Mager- und Trockenrasen
Wertvolle Lebensräume

Mager- und Trockenrasen sind unverzichtbare Lebensräume für viele seltene und gefährdete Pflanzen- und Tierarten. Insgesamt 187 Pflanzen der roten Liste bedrohter Pflanzenarten, darunter nahezu die Hälfte der heimischen Orchideenarten, kommen in diesen Lebensräu­men vor. Sie beherbergen daneben eine besonders reichhaltige Tierwelt. Mager- und Tro­ckenrasen sind die artenreichsten Schmetterlingslebensräume in Mitteleuropa. Sie bieten ferner zahlreichen Reptilien und boden - und gebüschbrütenden Vogelarten ideale Lebens­bedingungen. Außerhalb der Alpen befinden sich in Bayern heute nur noch rd. 18.000 ha dieser Lebensräume, das ist ein Anteil von 0,27% an der Landesfläche.

Gefährdungsursachen

Mager- / Trockenrasen waren früher in Bayern weit verbreitete Lebensräume. Als ein­schürige Mähwiesen oder Schafweiden wurden sie seit Jahrhunderten naturschonend ge­nutzt. Vor allem intensive Landbewirtschaftung mit Düngung und Umbruch, daneben Auf­forstung, Bebauung und der Abbau von Kies und Sand führten zu einem raschen Rückgang. In jüngster Zeit bedroht zunehmend auch die Aufgabe der bisherigen extensiven Nutzung den Bestand.

Sollen der charakteristische Zustand und der Artenreichtum der Mager- und Trockenrasen erhalten bleiben, müssen sie weiterhin naturschonend genutzt oder gepflegt werden. Ansonsten bewalden sich diese Flächen allmählich wieder. Die meisten der auf die typischen Standortverhältnisse angewiesenen Tier- und Pflanzenarten würden damit ihren Lebensraum verlieren.

Geschützte Lebensräume

Seit dem 01.08.1986 sind Mager- und Trockenrasen nach Art. 6d des Bayerischen Natur­schutzgesetzes geschützt. Maßnahmen, die zu Veränderungen oder zu Schäden führen, bedürfen einer ausdrücklichen behördlichen Erlaubnis. Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn eine Maßnahme vermieden oder nicht ausgeglichen werden kann und die Belange des Na­turschutzes und der Landschaftspflege vorgehen.

Zusammenarbeit zwischen Naturschutz und Landwirtschaft

Mager- und Trockenstandorte bedürfen nicht nur des Schutzes, sondern auch der Pflege. Das Bayerische Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen hat daher ein eigenes Förderprogramm geschaffen, das der Zusammenarbeit zwischen Naturschutz und Landwirtschaft dient.

Programm für Mager- und Trockenstandorte

Im Rahmen des Programms für Mager- und Trockenstandorte schließen die Naturschutzbe­hörden mit Grundstückseigentümern oder Nutzungsberechtigten, insbesondere also mit Land­wirten, Vereinbarungen über die Festsetzung der traditionellen Nutzung, z. B. durch Mahd mit Abtransport des Mähgutes oder durch die Wanderschäferei und über die Durchfüh­rung zusätzlicher landschaftspflegerischer Maßnahmen ab.

In den Vereinbarungen werden festgelegt:

a) die Art der Pflege:
(z. B. jährliche Mahd nach dem 01. August oder standortverträgliche Be­weidung).

b) standortverbessernde Maßnahmen:
(z. B. Verzicht auf die Beweidung, Einzäunung beson­ders wertvoller Flächen, Mahd nach dem 15. September).

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen (StMLU)

Autor: Klaus-Peter Hoffman; Bildquellen: BN Kreisgruppe Bayreuth