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Öko-Tipps und Infos

mobilfunk oberfranken

Das Netzwerk "Risiko Mobilfunk Oberfranken e.V." informiert die Bevölkerung über Probleme, die mit elektromagnetischer Strahlung und Mobilkommunikationstechnik in Verbindung stehen. Dazu zählen gesundheitliche Aspekte, zu erwartende Auswirkungen auf den Wert von Immobilien, Neuigkeiten auf rechtlichem Gebiet und das aufzeigen von Möglichkeiten, wie aus baurechtlicher und bauplanerischer Sicht Einfluss seitens der Kommunen auf den weiteren Mobilfunkausbau genommen werden kann.

Die Webseite lautet: www.mobilfunk-oberfranken.de

Der Link zur Mitgliederzeitung "Grenzwert":  Ausgabe Dezember 2019

BaumschutzVerordung Stadt Bayreuth

Gemäß der Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und übernommen durch das Bayer. Naturschutzgesetz (BayNatSchG) und durch die "Verordnung über den Schutz des Baumbestandes in der Stadt Bayreuth (Baumschutzverordnung)" gilt ein:
Zeitliches Beseitigungsverbot vom 1. März bis 30. September aus Gründen des Artenschutzes (Brutzeit der Vögel).

Auszug aus der Verordnung der Stadt Bayreuth:
§ 1 Schutzzweck, Schutzgebiet, Schutzgegenstand (1) Zum Schutz und zur Pflege des Stadtbildes und des Landschaftsbildes sowie zur Sicherung der ökologischen und kleinklimatischen Verhältnisse, zur Förderung heimischer Laubholzarten und zur Bewahrung von Lebensstätten der Tier- und Pflanzenwelt wird der Bestand an Bäumen im Stadtgebiet von Bayreuth innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile geschützt.
(2) Abs. 1 gilt nicht für (also vom Schutz ausgenommen sind:)
a)  einstämmige Bäume mit einem Stammumfang  unter  80  Zentimeter  (100 Zentimeter über dem  Erdboden gemessen), soweit diese nicht durch Einzelanordnung geschützt sind, sowie mehrstämmig ausgebildete Bäume, wenn keiner der Stämme mehr als 50 Zentimeter Umfang (100 Zentimeter über dem Erdboden gemessen) aufweist,
b) Nadelbäume (mit Ausnahme von Eiben und Ginkgos), Pappeln (mit Ausnahme der Silberpappel) und Obstbäume (mit Ausnahme von Wildobstbäumen und Walnussbäumen),
c) den Baumbestand der Forstwirtschaft für forstwirtschaftliche Zwecke und den Baumbestand des Ökologisch-Botanischen Gartens der Universität Bayreuth,
d)  Bäume in Baumschulen und Gärtnereien, soweit sie gewerblichen Zwecken dienen,
e) Bäume in ausgewiesenen Kleingartenanlagen.

Hier der Link zum vollen Text: Baumschutzverordnung Bayreuth
Link zur Webseite Baumschutz  der Stadt Bayreuth

Zuständig für Genehmigungen oder Verbote ist die
Stadt Bayreuth – Amt für Umweltschutz
Neues Rathaus, Luitpoldplatz 13, Zimmer 410 und 413
Tel.: 0921 251368 oder 251388
umweltamt@stadt.bayreuth.de

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Link zum Poetry Slam Beitrag von Rita Apel zum Thema Mikroplastik

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Tipps und Infos zur Vogelfütterung

Weiterführende Inforamtionen zu
Umwelt-, Natur- & Klimaschutz

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DVD & CD-ROM-Recycling

Sie können Ihre nicht mehr benötigten DVDs oder CDs auch im Umweltbüro in der Alexanderstraße 9 in Bayreuth abgeben. Infos hier.

Recycling von kork

Kork ist ein nachwachsender Rohstoff, der in Südeuropa von Korkeichen gewonnen wird. Würden die vielseitigen Anwendungsmöglichkeiten dieses einmaligen Naturprodukts voll ausgenutzt, wären die Ernten bei weitem nicht ausreichend! Deshalb ist es sinnvoll, den Kork beispielsweise als Bodenbelag erneut zu verwenden, nachdem er seinen Dienst in der Weinflasche erfüllt hat.

Zu diesem Zweck haben wir im Umweltbüro einen großen Behälter für Korken und andere Korkreste aufgestellt; machen Sie regen Gebrauch davon!